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EWS 2024, 266
EuGH 
Ein Informationsaustausch über 10 Jahre zwischen Kreditinstituten kann eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung sein, wenn die Informationen vertraulich und strategisch und geeignet sind, das künftige Marktverhalten eines Wettbewerbers offenzulegen – “Banco BPN/BIC Português” (Urteil vom 29.07.2024, C-298/22)

Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein vertiefter monatlicher Informationsaustausch auf Gegenseitigkeitsbasis zwischen konkurrierenden Kreditinstituten, der auf Märkten mit starker Konzentration sowie mit Zutrittsschranken stattfand und der sich auf die für die auf diesen Märkten abgewickelten Geschäfte geltenden Bedingungen, insbesondere die aktuellen und künftigen Kreditaufschläge und Risikoparameter, …

EuGH, EWS 2024, 266-273 (Urteil vom 29.07.2024, C-298/22)

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