Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmer in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen eine Ungleichbehandlung gegenüber unmittelbar eingestellten Arbeitnehmern zulässt – geringeres Arbeitsentgelt –, muss Ausgleichsvorteile vorsehen – “TimePartner” (Urteil vom 15.12.2022, C-311/21)
Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. 11. 2008 über Leiharbeit ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung durch ihre Bezugnahme auf den Begriff “Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern” nicht erfordert, ein den Leiharbeitnehmern eigenes Schutzniveau zu berücksichtigen, das über dasjenige hinausgeht, das durch nationales Recht und Unionsrecht betreffend die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für die Arbeitnehmer im Allgemeinen festgelegt ist. …
EuGH, EWS 2023, 58-59 (Urteil vom 15.12.2022, C-311/21)
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