Entschädigung auf Grundlage eines Investitionsschutzabkommens, wenn das Schiedsverfahren vor dem EU-Beitritt eingeleitet wurde – staatliche Beihilfe? – Schlussanträge “European Food” u. a. ([unbekannt] vom 01.07.2021, C-638/19)
Die Beihilfe wurde nach Auffassung des Generalanwalts erst nach dem Beitritt Rumäniens zur Union gewährt, nach-216dem der Anspruch auf Entschädigung durch den Schiedsspruch nach dem BIT anerkannt war – Daraus folgt – entgegen dem EuG –, dass das Unionsrecht auf diese Maßnahme anwendbar und die Kommission für die beihilferechtliche Prüfung der Entschädigung zuständig ist
GA-EuGH, EWS 2021, 215-217 ([unbekannt] vom 01.07.2021, C-638/19)
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