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EWS 2025, 37
EuGH 
EuGVVO: Erfüllungsort für auf den Bedarf eines Bestellers in einem anderen Mitgliedstaat ausgerichtete Software ist der Ort, an dem die Individualsoftware abgerufen und eingesetzt wird – “VariusSystems” (Urteil vom 28.11.2024, C-526/23)

Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

EuGH, EWS 2025, 37-39 (Urteil vom 28.11.2024, C-526/23)

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