Gerichtlicher Rechtsschutz: Das deutsche Recht muss die Abtretung von Kartellschadensersatzansprüchen an einen Rechtsdienstleister zur gebündelten Geltendmachung gestatten (Sammelklage-Inkasso) – “ASG 2” (Urteil vom 28.01.2024, C-253/23)
Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 2 Nr. 4, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 11. 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union sowie Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
EuGH, EWS 2025, 19-20 (Urteil vom 28.01.2024, C-253/23)
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