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EWS 2019, 325
EuGH 
Gerichtlicher Rechtsschutz: Für Rechtsstreitigkeiten über die Anwendung des Unionsrechts zuständig sind nur unabhängige und unparteiische Gerichte i.S. von Art. 47 EGRC – Vorrang des Unionsrechts (Urteil vom 19.11.2019, C-585/18)

Die Fragen der Izba Pracy i Ubezpiecze Spoecznych (Kammer für Arbeits- und Sozialversicherungssachen) des Sad Najwyszy (Oberstes Gericht, Polen) in der Rechtssache C-585/18 und die erste Frage dieses Gerichts in den Rechtssachen C-624/18 und C-625/18 sind nicht mehr zu beantworten.

EuGH, EWS 2019, 325-327 (Urteil vom 19.11.2019, C-585/18)

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