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BB 2020, 2433
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt (19/23485). Der Entwurf bezieht sich auf ein entsprechendes völkerrechtliches Übereinkommen vom 5.5.2020, das auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat. Für Deutschland bedeute dies die Aufhebung von 14 bilateralen derartigen Verträgen, erklärt die Bundesregierung in der Vorlage. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6.3.2018 – C-284/16, EWS 2018, 100, RIW 2018, 200 –, in dem die Schiedsklausel eines bilateralen Investitionsschutzvertrags zwischen den Niederlanden und der Slowakei für unvereinbar mit Unionsrecht erklärt worden war (Achmea-Urteil). Diese Entscheidung sei übertragbar auf Schiedsklauseln in allen derartigen Intra-EU-Verträgen, erklärt die Bundesregierung weiter. Mit dem Gesetz schaffe sie die Voraussetzung für die Ratifikation des Übereinkommens (hib-Meldung Nr. 1125 vom 20.10.2020).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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