JI-Datenschutz: – Bekämpfung von Straftaten – Personenbezogene, insb. biometrische und genetische Daten rechtskräftig verurteilter Personen dürfen nicht grundsätzlich – auch bei Rehabilitierung – bis zu deren Tod gespeichert werden; ob die Speicherung noch notwendig ist, ist regelmäßig zu prüfen – Recht auf Löschung (Urteil vom 30.01.2024, C-118/22)
Art. 4 Abs. 1 Buchst. c und e der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates in Verbindung mit ihren Art.…
EuGH, EWS 2024, 166 (Urteil vom 30.01.2024, C-118/22)
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