Marktmissbrauch: Die Ankündigung der Veröffentlichung eines Presseartikels, der ein Marktgerücht über ein börsennotiertes Unternehmen aufgreift, kann eine “präzise Information” sein – Die Offenlegung der Insiderinformation durch einen Journalisten ist rechtmäßig, wenn sie für seine Berufsausübung erforderlich und verhältnismäßig ist (Urteil vom 15.03.2022, C-302/20)
Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. 1. 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) ist dahin auszulegen, dass es sich für die Einstufung als Insiderinformation bei einer Information, die die bevorstehende Veröffentlichung eines Presseartikels betrifft, in dem ein Marktgerücht über einen Emittenten von Finanzinstrumenten aufgegriffen wird, …
EuGH, EWS 2022, 110-111 (Urteil vom 15.03.2022, C-302/20)
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