Richterliche Unabhängigkeit: Die mit einer Ermessensentscheidung des Präsidenten der Republik verbundene Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts verstößt gegen Art. 19 EUV (Urteil vom 24.06.2019, C-619/18)
Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV verstoßen, dass sie zum einen vorgesehen hat, dass die Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Sąd Najwyźszy (Oberstes Gericht, Polen) auf amtierende Richter Anwendung findet, die vor dem 3. 4. 2018 an dieses Gericht berufen worden waren, und zum anderen dem Präsidenten der Republik die Befugnis verliehen hat, …
EuGH, EWS 2019, 206-208 (Urteil vom 24.06.2019, C-619/18)
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