Staatliche Beihilfen: Die Kommission hat zu Unrecht Zweifel am Vorliegen eines dem Erwerber der Vermögenswerte des Nürburgrings eingeräumten Vorteils ausgeschlossen und von der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens abgesehen – “Ja zum Nürburgring” und “NeXovation” (Urteil vom 02.09.2021, C-647/19)
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. 6. 2019, Ja zum Nürburgring/Kommission (T-373/15, EU:T:2019:432), wird aufgehoben, soweit das Gericht der Europäischen Union darin den Antrag auf Nichtigerklärung von Art. 1 letzter Gedankenstrich des Beschlusses (EU) 2016/151 der Kommission vom 1. 10. 2014 über die staatliche Beihilfe Deutschlands SA.31550 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten des Nürburgrings zurückgewiesen hat.…
EuGH, EWS 2021, 295-296 (Urteil vom 02.09.2021, C-647/19)
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