Staatliche Beihilfen: Kein Nachweis eines selektiven Vorteils für die progressive ungarische Steuer auf Werbeumsätze und die Übergangsregelung zum Abzug von Verlustvorträgen (Urteil vom 16.03.2021, C-596/19)
Dem Unionsrecht lässt sich nicht entnehmen, dass die Anwendung progressiver Steuersätze allein der Besteuerung von Gewinnen vorbehalten wäre (Rn. 47) – Die Kommission hat nicht nachgewiesen, dass die Merkmale, für die sich der ungarische Gesetzgeber in Ausübung des ihm in Rahmen seiner Steuerautonomie zustehenden Ermessens entschieden hat, in offensichtlich diskriminierender Weise ausgestaltet wurde; unter diesen Umständen musste die Steuerprogression bei der fraglichen Maßnahme als dem Referenzsystem bzw. …
EuGH, EWS 2021, 208-214 (Urteil vom 16.03.2021, C-596/19)
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