Staatliche Beihilfen: Selektiver Vorteil nur bei offensichtlicher Abweichung eines Steuer(vor)bescheides vom Referenzrahmen des nationalen Steuergesetzes? – Beschränkung der Anwendung von Missbrauchsvermeidungsvorschriften auf Plausibilitätskontrolle? – Schachtelprivileg/Korrespondenzprinzip – Schlussanträge “Engie” ([unbekannt] vom 04.05.2023, C-454/21, C-451/21)
Eine Auslegung, wonach jede für den Steuerpflichtigen günstige Abweichung vom Steuergesetz eine Beihilfe darstellt, wäre vom Wortlaut des Art. 107 AEUV gedeckt (Rn. 89) – Sie widerspricht aber dem für Beihilferegelungen in Gestalt allgemeiner Steuergesetze entwickelten Prüfungsmaßstab – Beim gegenwärtigen Stand der Harmonisierung steht es den Mitgliedstaaten frei, das ihnen am geeignetsten erscheinende Steuersystem einzuführen; ihr Spielraum erfasst die Bestimmung der grundlegenden Merkmale jeder Steuer (Rn.…
GA-EuGH, EWS 2023, 159-160 ([unbekannt] vom 04.05.2023, C-454/21, C-451/21)
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