Urheberrecht: Verkauf “gebrauchter” E-Books über Website durch Download bedarf als öffentliche Wiedergabe der Erlaubnis des Urhebers – keine Erschöpfung – “Tom Kabinet” (Urteil vom 19.12.2019, C-263/18)
Die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung an die Öffentlichkeit durch Herunterladen fällt unter den Begriff der “öffentlichen Wiedergabe” und insbesondere unter den Begriff der “Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind”, im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. …
EuGH, EWS 2020, 47-52 (Urteil vom 19.12.2019, C-263/18)
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