EuGH
Verjährungsfrist für die Rückerstattung von Abgaben, die aufgrund eines mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärten gemischten Beihilfe- und Abgabensystems entrichtet wurden, das durch ein neues konformes System ersetzt wird - Emmott-Rechtsprechung - unterschiedliche Frist für Vermittler - Effektivitätsprinzip - "Q-Beef"
Art. 87;
Beihilfen, staatliche, Abgaben, rechtsgrundlose, gemischtes System, Rückerstattung, Dauer der Verjährungsfrist, Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatz, unterschiedliche Verjährungsfristen für vom Staat und von Einzelnen beizutreibende Forderungen, Vermittler, Regressanspruch, gerichtliche Feststellung der Unvereinbarkeit mit Unionsrecht, Beginn der Verjährungsfrist, Emmott-Rechtsprechung, Erstattung, staatliche Beihilfen, Verjährungsfrist, Dauer und Fristbeginn, rechtsgrundlose Abgaben, Tag des Fristbeginns, unterschiedlich lange Verjährungsfristen für vom Staat und von Einzelnen beizutreibende Forderungen, Äquivalenzgrundsatz, Dauer und Beginn der Verjährungsfrist, Effektivitätsgrundsatz
EuGH
vom 08.09.2011
- verb. Rs. C-89/10 und C-96/10
EWS
2011, 443
(Heft 10)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.