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GWUR 2023, 2
 
EuGH: Transparenzregister dürfen nicht uneingeschränkt öffentlich einsehbar sein

In einer vielbeachteten Entscheidung hat der EuGH mit Urteil vom 22. November 2022 eine Klausel der 5. EU-Geldwäscherichtlinie für unwirksam erklärt, die die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Transparenzregister für die gesamte Öffentlichkeit einsehbar zu machen. Über die Details der Entscheidungen und ihre möglichen Auswirkungen berichtet im Detail Tristan Radtke ab S. 40 in diesem Heft.

GWuR 2023, 2

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