OLG Karlsruhe entscheidet zu GwG-Sorgfaltspflichten von Notaren
Mit Beschluss vom 22. Juni 2022 (Az. 1 Rb 34 Ss 122/22) hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass einen Notar bei einem Erwerbsvorgang nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, an dem eine Rechtsform i. S. v. § 3 Abs. 2 oder 3 GwG beteiligt ist, gem. § 11 Abs. 5a S. 1 GwG a. F. (bzw. § 12 Abs. 4 S. 1 GwG n. F.) die Pflicht trifft, vor der Beurkundung die Identität des wirtschaftlich Berechtigten anhand einer von dem Vertragspartner in Textform vorzulegenden Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur auf ihre Schlüssigkeit zu prüfen. …
GWuR 2022, 67
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