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GWUR 2022, 65
Wende/Schneider/Wegner 

Willkommen zur 6. Ausgabe “Geldwäsche & Recht”

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Liebe Leserinnen und Leser,

pünktlich zum Ende der Urlaubssaison läuten wir mit unserer sechsten Ausgabe die für das Feld der Geldwäschebekämpfung vermutlich sehr spannende zweite Hälfte des Arbeitsjahres ein. Neben dem Bericht über die FATF-Deutschlandprüfung, dessen Veröffentlichung in Kürze erfolgen soll, war in Regierungskreisen vor der Sommerpause in Aussicht gestellt worden, dass bereits im frühen Herbst ein Entwurf für ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz II fertiggestellt sein könnte. Über die Sanktionsdurchsetzung hinaus könnte dieser auch Änderungen an der AML-Architektur mit sich bringen. Nachdem das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I vielerorts Enttäuschung erzeugt hat, bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung die für das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II geschürten Erwartungen erfüllen kann.

Ohnehin nur ein Nebenschauplatz wird der deutsche Reformprozess in den nächsten Monaten im Vergleich zu den Anstrengungen auf EU-Ebene sein, die in den kommenden Wochen sicher wieder an Fahrt aufnehmen und die nächsten Hefte der GWuR prägen werden. Für den ersten der vier von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reformakte – die EU-Geldtransferverordnung – ist die politisch entscheidende Einigung im Trilog-Verfahren bereits getroffen worden. Über die Inhalte der Einigung berichtet uns Gerrit Tönningsen im ersten Beitrag dieses Heftes.

Nachdem in den letzten Heften vor allem Themen des Nicht-Finanzsektors im Fokus standen, wollen wir nun verstärkt auch den Finanzsektor beleuchten. Für den Anfang haben wir hierfür mit Tassilo Amtage einen ausgewiesenen Experten gewonnen, der sich mit einem Sujet befasst, dass vielen nur als Schlagwort bekannt ist: Dem Korrespondenzbankwesen, dessen grundsätzliche Funktionsweise uns der Autor ebenso dargelegt wie die damit verknüpften Geldwäscherisken.

Ebenfalls in bloßen Schlagworten erschöpft sich häufig die Debatte um den Einsatz von Datenanalyse und künstlicher Intelligenz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Davon hebt sich der profunde zweiteilige Beitrag von Bernadette Seehafer zum Thema “Combined Data Analytics im Transaktionsmonitoring” deutlich ab, dessen ersten Teil wir in diesem Heft abdrucken.

Auch der Nicht-Finanzsektor ist wieder mit mehreren Themen vertreten: Christian Pelz und Jacob Böhringer haben eine prägnante Einführung in die Technik der handelsbasierten Geldwäsche verfasst. Tommas Kaplan zeigt auf, mit welchen praktischen Problemen Immobilienmakler bei der Umsetzung der verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GwG konfrontiert sind. In der Rubrik “Praxisfrage” beschäftigt sich Peter Frey zudem mit der äußerst drängenden Frage, inwieweit Verpflichtete des Nicht-Finanzsektors auf das Video-Ident-Verfahren zurückgreifen dürfen. Zusätzliche Brisanz gewinnt dieses Thema durch die aktuellen Erkenntnisse des Chaos Computer Clubs zur (mangelnden) Sicherheit des Video-Ident-Verfahrens, über die die Süddeutsche Zeitung am 11. August berichtet hat.

Sektorübergreifende Bedeutung hat der von Nadezda Zelenskaya und Jörg Lehnert verfasste Text zur Bedeutung von Stiftungen im Geldwäscherecht.

Abgerundet wird das Heft durch einen Länderbericht “Türkei”, verfasst von Yakup Ylmazer, sowie ein interessantes Interview mit Anna-Elisabeth Krause-Ablaß, die von Frankfurt a. M. aus für die Bundesrepublik Deutschland als Delegierte Europäische Staatsanwältin bei der Europäischen Staatsanwaltschaft tätig ist. Sie gibt im Gespräch mit der GWuR Auskunft darüber, welche Rolle die Europäische Staatsanwaltschaft künftig bei der repressiven Bekämpfung von Geldwäsche spielen könnte.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre!

Ihre Redaktion

Dr. Jacob Wegner, Penelope Schneider, Prof. Dr. Kilian Wende

 
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