Wir gratulieren!
Ein Begründer dieser Zeitschrift hat einen runden Geburtstag feiern können; Prof. Ensthaler hat das 70 Lebensjahr vollendet. Die Mitherausgeber, die Mitglieder des Beirats und der Verlag möchten ihm ganz herzlich gratulieren. Die Gründung der Zeitschrift für Innovations- und Technikrecht war für Prof. Ensthaler ein besonderes Anliegen. Das folgt aus seinem akademischen Werdegang.
Ensthaler wurde von der juristischen Fakultät an der Georg-August-Universität Göttingen habilitiert, die Habilitationsschrift hat er aber ganz überwiegend als Assistent an der Technischen Universität Carola Wilhelmina zu Braunschweig geschrieben. Die Arbeit fiel in die Zeit der stürmischen Entwicklung der Computersoftware; die Arbeit befasst sich mit dem Patent- und urheberrechtlichen Schutz der Software. Neben zahlreichen Diskussionen und Hilfen, an und von der juristischen Fakultät konnte er an der TU Braunschweig auf technisches Fachwissen zurückgreifen, was für die rechtliche Beurteilung eines technischen Sachverhalts wohl unerlässlich ist. Ensthaler hat damals erkannt, dass Jurisprudenz sich mehr mit den technischen Disziplinen befassen sollte. Zwei Gründe führte er dazu immer an: die Wahrheit liegt nun mal häufig in den Dingen selbst, man muss die Sachverhalte nur gut begreifen, um urteilen zu können und, die Bedeutung seiner Wissenschaft hervorhebend, jede neue Technik ist nur dann von Vorteil, wenn sie interessengerecht in die Gesellschaft integriert werden kann. Ensthaler hatte die Möglichkeit, an der Integration neuer Technologien in die Gesellschaft mitzuwirken.
Es sind im Laufe seines Berufslebens unzählig viele Forschungsarbeiten auf dem interdisziplinären Gebiet von Jurisprudenz und Technik bzw. Technikwissenschaft von ihm bearbeitet wurden.
Gleich zu Beginn seiner Professorentätigkeit erhielt Ensthaler vom BMBF den Forschungsauftrag, die rechtlichen Aspekte des Qualitätsmanagements aufzuarbeiten; die Arbeiten reichten von der Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Haftung bis hin zur Untersuchung von rechtlich relevanten Regeln in den Qualitätssicherungsvereinbarungen.
Der Jubilar war an der Einrichtung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) beteiligt und hat sie dann im Auftrage des Bundeswirtschaftsministeriums auch evaluiert. Im Auftrag von Bundesoberbehörden hat Ensthaler viele Entwürfe von technischen Richtlinien für das Produktsicherheitsrecht begutachtet. Er hat über die Möglichkeiten des Schutzes der CAD- und CAM-Software beim 3 D-Druck im Auftrag von Leopoldina geforscht und sich dann auch der Frage zugewandt, wem eigentlich die maschinengenerierten Daten gehören; seine Ansichten liegen dabei dicht am jüngst geschaffenen DATA Act der Union.
Das Forschungsprojekt zu den rechtlichen Anforderungen an intelligente Verkehrssysteme und schließlich das vom Bundesverkehrsministerium geförderte sehr umfangreiche Forschungsprojekt zum autonomen Fahren waren wohl Meilensteine seines bisherigen Forscherlebens.
Prof. Ensthaler hatte das Glück seine während der Habilitationszeit erworbenen Kenntnisse auch in die Praxis zu bringen. Ensthaler war im 2. Hauptamt als Richter am OLG Zweibrücken tätig, in einem auch für das Urheberrecht zuständigen Senat und danach beim Bundespatentgericht in München. Er ist wohl der erste Universitätsprofessor, der im 2. Hauptamt an einem Bundesgericht tätig war. Zuvor war er von der Europäischen Kommission in die Liste der Experten zum Patentrecht aufgenommen wurden.
Es gab auch einen regen Austausch mit Kollegen aus dem europäischen Ausland. Ensthaler wurde zu Forschungsaufenthalten an den Universitäten von Cambridge, dem europäischen Hochschulinstitut in Fiesole (Florenz) und der Universität Edinburgh eingeladen; in Cambridge und Edinburgh war er auch Gastdozent und hat Vorlesungen zum Patent- und Technikrechts gehalten.
An seiner letzten Heimatuniversität, der TU Berlin, hat Ensthaler das Zentrum für geistiges Eigentum gegründet und an der Fakultät für Maschinenbau einen neuen Studiengang eingerichtet,
Prof. Ensthaler hält nach Beendigung seiner aktiven Dienstzeit an der Technischen Universität Berlin weiterhin Vorlesungen; ebenso an seiner „alten“ Universität, der TU Braunschweig. An dem von ihm vor über 25 Jahren geründeten Instituts für gewerblichen Rechtsschutz, Technik und Recht ist er geschäftsführend tätig.
Wir wünschen uns von ihm, dass er weiterhin das lange Zeit vernachlässigte, interdisziplinäre Forschungsgebiet Technik und Recht fördert.
Prof. Dr. Martin S. Haase, Berlin*
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