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K&R 2017, 195
OLG Hamm 
3000 Euro Vertragsstrafe bei E-Mail-Werbung (Urteil vom 25.11.2016, 9 U 66/15)

Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten – nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen – eine Vertragsstrafe von 3000 Euro zu zahlen sein. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Hamm, K&R 2017, 195 (Urteil vom 25.11.2016, 9 U 66/15)

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