Anforderungen an den Nachweis einer wirksamen Datenschutz-Einwilligung (Urteil vom 11.11.2020, C-61/19)
Art. 2 lit. h und Art. 7 lit. a der RL 95/46/EG […] sowie Art. 4 Nr. 11 und Art. 6 Abs. 1 lit. a der […] DSGVO sind dahin auszulegen, dass es dem für die Verarbeitung von Daten Verantwortlichen obliegt, nachzuweisen, dass die betroffene Person ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch aktives Verhalten bekundet hat und dass sie vorher eine Information über alle Umstände im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache erhalten hat, …
EuGH, K&R 2021, 38-41 (Urteil vom 11.11.2020, C-61/19)
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Kommunikation & Recht
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