Anspruch auf Gegendarstellung nach missverständlicher Wort-/Bildberichterstattung (Beschluss vom 08.03.2017, 18 W 370/17)
Der Antragsteller hat Anspruch auf den Abdruck der Gegendarstellung auf der Titelseite der Zeitschrift. Die Aussagen “Erwischt! Nachts in Potsdam ...” werden unter Berücksichtigung der zugehörigen Bildberichterstattung nur so verstanden, dass der Antragsteller in einer Nacht allein mit der abgebildeten Frau zusammen war und dieses Zusammentreffen geheim halten wollte. Fernliegend ist die zutreffende Interpretationsvariante, …
OLG München, K&R 2017, 512-514 (Beschluss vom 08.03.2017, 18 W 370/17)
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