Anwendbarkeit von deutschem Recht bei Datenschutzverstoß durch Facebook (Urteil vom 22.09.2017, 5 U 155/14)
Die Bewertung der Einwilligung der Verbraucher in die Datenverarbeitung richtet sich nach deutschem und nicht nach irischem Recht. Da der Begriff der Niederlassung weit zu verstehen ist, kommt es nicht allein auf die formale konzernrechtliche Ausgestaltung an. Ein Konzern, der in mehreren Mitgliedstaaten niedergelassen ist, soll nicht durch die Wahl des Mitgliedstaates des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zugleich das geringste Datenschutzniveau für seine gesamte Tätigkeit in der EU auswählen dürfen. …
KG Berlin, K&R 2018, 121-126 (Urteil vom 22.09.2017, 5 U 155/14)
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Kommunikation & Recht
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