Ausgleichszahlungen bei fehlerhafter Information über Flugannullierung (Beschluss vom 27.09.2022, C-307/21)
Art. 5 Abs. 1 lit. c und Art. 7 der VO (EG) Nr. 261/2004 […] sind dahin auszulegen, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen verpflichtet ist, die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ausgleichszahlungen im Fall einer Flugannullierung, über die der Fluggast nicht mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, zu leisten, wenn das Luftfahrtunternehmen die Information rechtzeitig an die einzige ihm bei der Buchung mitgeteilte E-Mail-Adresse gesandt hat, …
EuGH, K&R 2023, 190-191 (Beschluss vom 27.09.2022, C-307/21)
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