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K&R 2020, 520
BVerfG 
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung verstößt gegen Grundrechte (Urteil vom 19.05.2020, 1 BvR 2835/17)

Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Der Schutz der einzelnen Grundrechte kann sich im Inland und Ausland unterscheiden. Jedenfalls der Schutz des Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG als Abwehrrechte gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung erstreckt sich auch auf Ausländer im Ausland.

BVerfG, K&R 2020, 520-521 (Urteil vom 19.05.2020, 1 BvR 2835/17)

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