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K&R 2019, 43
BGH 
Beitreibung von rückständigen Rundfunkgebühren (Beschluss vom 26.07.2018, I ZB 78/17)

a) Für die Beitreibung von rückständigen Rundfunkgebühren in Bayern ist die vollstreckbare Ausfertigung des Ausstandsverzeichnisses gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 BayVwZVG maßgeblich. Eine rechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit oder Wirksamkeit des Festsetzungsbescheids durch den Gerichtsvollzieher und das Vollstreckungsgericht findet im Vollstreckungsverfahren nicht statt. …

BGH, K&R 2019, 43 (Beschluss vom 26.07.2018, I ZB 78/17)

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