Betreiber eines Bewertungsportals haftet für Zusammenstellung einer Gesamtbewertung (Urteil vom 13.11.2018, 18 U 1280/16 P)
Die Beklagte wählt mithilfe eines von ihr eingesetzten, Algorithmus unter allen abgegebenen Bewertungen diejenigen aus, die sie für vertrauenswürdig und nützlich hält, und errechnet den Durchschnitt nur aus diesen “empfohlenen Beiträgen”. Somit stellt die jeweilige Gesamtbewertung eine eigene Äußerung der Beklagten darüber dar, welche Bewertung des betroffenen Unternehmens sie auf Grund eigener Auswahl und Beurteilung für zutreffend hält. …
OLG München, K&R 2019, 195-199 (Urteil vom 13.11.2018, 18 U 1280/16 P)
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