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K&R 2024, 654
BGH 
DABUS: KI-System kann kein Erfinder sein (Beschluss vom 11.06.2024, X ZB 5/22)

a) Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG kann nur eine natürliche Person sein. Ein maschinelles, aus Hard- oder Software bestehendes System kann auch dann nicht als Erfinder benannt werden, wenn es über Funktionen künstlicher Intelligenz verfügt.

BGH, K&R 2024, 654-659 (Beschluss vom 11.06.2024, X ZB 5/22)

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