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K&R 2024, 730
EuGH 
DSGVO-Verstoß allein nicht ausreichend für Schadensersatz (Urteil vom 04.10.2024, C-507/23)

Art. 82 Abs. 1 der VO 2016/679 […] ist i. V. m. Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass ein Verstoß gegen Bestimmungen dieser Verordnung für sich genommen nicht ausreicht, um einen „Schaden“ im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO darzustellen.

EuGH, K&R 2024, 730-733 (Urteil vom 04.10.2024, C-507/23)

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