Das Ansehen der Behörde – Zivilrechtlicher Ehrschutz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Das zivilrechtliche Äußerungsrecht kennt sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) als auch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht (UPR). Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten hier einen durch das Grundgesetz garantierten Bereich, der sie vor Schmähungen, Unwahrheiten und sonstigem Ansehensverlust beschützt. Aber auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts kommt ein solcher Schutz zuteil – wenn auch nur begrenzt und unter ganz bestimmten Voraussetzungen. …
Conrad/Brost, K&R 2019, 13-15
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Kommunikation & Recht
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