Datenschutzverstoß durch behördliche Faxübermittlung (Beschluss vom 22.07.2020, 11 LA 104/19)
Beim Telefaxverkehr handelt es sich um einen Dienst, der im Regelfall keine Datensicherheitsmaßnahmen enthält. Die Informationen werden unverschlüsselt übertragen. Eine Telefaxübersendung ist deshalb mit dem Versand einer offenen Postkarte vergleichbar. Bei der unverschlüsselten Übermittlung des Bescheides vom 3. 2. 2017 per Fax bestand daher die Gefahr der Wahrnehmung von personenbezogenen Daten des Klägers durch unbefugte Dritte. …
OVG Lüneburg, K&R 2020, 705-707 (Beschluss vom 22.07.2020, 11 LA 104/19)
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