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K&R 2018, 1
Jahn 

Der 17. @kit-Kongress

Abbildung 2

RA Dr. David Jahn, Frankfurt a. M.

Berlin hat sich für den @kit-Kongress stets als erstklassiger Veranstaltungsort erwiesen. Das hat auch mit dem Konzept der Veranstaltung zu tun: ein Spektrum aus Politik, Wissenschaft und Praxis abzubilden, fällt in der Hauptstadt leichter als andernorts. Was lag da näher, als für den 17. Kongress vom 18. bis zum 20. April 2018 in die Hauptstadt zurückzukehren. Die Hoffnung der Veranstalter – seit Jahren ist dies neben dem @kit die Zeitschrift “Kommunikation & Recht” aus dem Hause des Deutschen Fachverlags – sollte nicht enttäuscht werden: Auch in diesem Jahr folgte eine große Zahl hochkarätiger Referenten der Einladung in die Hauptstadtresidenz von Microsoft, in der der Verein gastieren durfte, um am @kit-Kongress mitzuwirken.

Die Veranstaltung stand zwar unter keinem Generalthema. Da jedoch der Geltungsbeginn der DSGVO seine langen Schatten vorauswarf, lag ein Schwerpunkt gleichsam zwangsläufig auf datenschutzrechtlichen Themen. Schon im Rahmen der Vorabendveranstaltung, oder moderner: des get together, in den Räumen von Facebook, gab die niedersächsische Landesbeauftragte Barbara Thiel in einem Gespräch mit Prof. Niko Härting (HÄRTING Rechtsanwälte) einen Einblick in den Stand der Vorbereitungen ihrer Behörde auf die DSGVO. Und auf dem eigentlichen Kongress waren die Beiträge von Jörg Eickelpasch (BMI, Leiter des Referats “Datenschutzrecht”), Prof. Dr. Karl Riesenhuber (Ruhr-Universität Bochum), Andrea Voßhoff (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), Prof. Dr. Louisa Specht (Universität Bonn) sowie die von Prof. Niko Härting geleitete Podiumsdiskussion mit MdB Nadine Schön (stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion), MdB Nicola Beer (FDP-Generalsekretärin), Dagmar Hartge (Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg) und Dr. Jana Moser (DATAREALITY) ganz dem Datenschutz gewidmet.

Der Omnipräsenz der DSGVO zum Trotz, sollte – dem Anliegen eines jeden @kit-Kongresses folgend – eine möglichst große Themenvielfalt abgedeckt werden. Dafür sorgten “Hausherr” Dr. Guido Brinkel (Microsoft, Leiter Regulierungspolitik), der zu “State Hacking, Lawful Access & Conflict of Laws” referierte, Sascha Kremer (Login Partners) und Prof. Dr. Thomas Klindt (Noerr), die sich dem Themenfeld “KI” zuwendeten, Dr. Ole Jani (CMS Hasche Sigle), der die urheberrechtliche Rechtsprechung des EuGH zur öffentlichen Wiedergabe analysierte, die stellvertretende Vorsitzende des VI. Zivilsenats des BGH, Vera von Pentz, die den Stand der Rechtsprechung zur Haftung von Bewertungsportalen vorstellte, Dr. Axel von Walter (BEITEN BURKHARDT) und Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch (game – Verband der Deutschen Games-Branche e.V.), die den Entwurf der “Digitale Inhalte-Richtlinie” in den Blick nahmen, Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwälte) und Dominik Höch (Höch Kadelbach), die sich den Chancen des Datenjournalismus und dessen Risiken für Persönlichkeitsrechte widmeten, Dr. Christian Volkmann (merlekerpartner), der die Haftung der Zugangsanbieter nach der TMG-Reform beleuchtete und buchstäblich zum Abschluss Prof. Dr. Thomas Höppner (Hausfeld), der das bewährte Update zum Internetkartellrecht gab.

Die Veranstaltung war mit über 180 angemeldeten Teilnehmern die bislang größte ihrer Art. Der sich in diesen nackten Zahlen spiegelnde wachsende Zulauf, dessen sich der @kit-Kongress erfreut, ist nicht zuletzt auch auf die enge Zusammenarbeit mit der Zeitschrift “Kommunikation & Recht” und ihre glänzenden Organisatoren rund um Torsten Kutschke zurückzuführen. Neben den Autoren ist es auch diesem Team zu verdanken, dass es mit dem vorliegenden Beihefter die Möglichkeit gibt, die meisten der spannenden Vorträge in gedruckter Form nachlesen zu können.

Und noch ein Wort zum Verein: Der @kit trägt – das werden vielleicht selbst die Dauergäste unserer Veranstaltung nicht immer wissen – eigentlich den etwas sperrigen Namen “Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V.” Der Verein hat sich auf die Fahnen geschrieben, den wissenschaftlichen Diskurs rund um Fragen des IT- und Medienrechts ein kleines Stückchen zu bereichern, sei es durch den jährlichen Kongress, durch das Engagement bei der Sommerkonferenz (#soko) von Telemedicus, durch die Förderung von Dissertationen etc. Nun lebt ein Verein bekanntlich vom Mitmachen. Wir freuen uns deshalb über jeden, der sich bei den Projekten des @kit engagieren möchte. Dies kann auch in Form eines Vereinsbeitritts geschehen – einen Mitgliedsantrag finden Sie in diesem Tagungsband.

Zum Abschluss bleibt der Blick in die Zukunft: Auch der kommende @kit-Kongress wird in Berlin stattfinden. Wir freuen uns, Sie dort am 28./29. März 2019 (wieder) begrüßen zu dürfen. Save the date!

RA Dr. David Jahn, Frankfurt a. M.

 
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