E-Mail-Dienst stellt meldepflichtigen Telekommunikationsdienst dar (Urteil vom 11.11.2015, 21 K 450/15)
Der Dienst der Klägerin ermöglicht es den Nutzern des Dienstes, mittels einer auf ihren internetfähigen Endgeräten installierten (Client-)Software oder über ein Web-Interface der Klägerin über das Internet per elektronischer Post (E-Mail) zu kommunizieren. Die Klägerin erbringt mit diesem Dienst gewerblich einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst. Dessen Aufnahme hätte sie bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden müssen. …
VG Köln, K&R 2016, 141-144 (Urteil vom 11.11.2015, 21 K 450/15)
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Kommunikation & Recht
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