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K&R 2016, 249
EuGH 
Ehemaliger Lizenznehmer haftet nur eingeschränkt für Markennutzung durch Dritte (Urteil vom 03.03.2016, C-179/15)

Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und b der RL 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 10. 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Dritter, der in einer auf einer Website veröffentlichten Anzeige genannt ist, die ein Zeichen enthält, das mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist, so dass der Eindruck einer Geschäftsbeziehung zwischen ihm und dem Markeninhaber besteht, …

EuGH, K&R 2016, 249-252 (Urteil vom 03.03.2016, C-179/15)

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