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K&R 2024, 756
OLG Stuttgart 
Fehlender Nachweis der Schadenskausalität nach Scraping-Vorfall (Urteil vom 26.06.2024, 4 U 114/23)

Dem Kläger steht kein Anspruch auf Ersatz erlittener immaterieller Schäden in Höhe von 600,00 € zu. Er hat den Eintritt des Schadens und den Kausalzusammenhang dieses Schadens mit dem Verstoß gegen die DSGVO nicht nachgewiesen. Der pauschal gehaltene Vortrag zu Kontrollverlust, Unwohlsein und Sorge über Missbrauch der Daten reicht hierzu nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Stuttgart, K&R 2024, 756 (Urteil vom 26.06.2024, 4 U 114/23)

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