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K&R 2016, 848
OLG München 
Fehlender Hinweis auf OS-Plattform wettbewerbswidrig (Urteil vom 22.09.2016, 29 U 2498/16)

Die Verpflichtung von Unternehmern, auf ihren Websites einen Link zur europäischen OS-Plattform einzustellen, stellt eine Marktverhaltensregelung dar, weil sie der Verbreitung der Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern und damit deren Interesse als Marktteilnehmer dient. (Leitsatz der Redaktion)

OLG München, K&R 2016, 848 (Urteil vom 22.09.2016, 29 U 2498/16)

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