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K&R 2015, 343
OLG Frankfurt a. M. 
Fußballübertragung in Gaststätte stellt keine öffentliche Wahrnehmbarmachung dar (Urteil vom 20.01.2015, 11 U 95/14)

Die beklagte Gaststätteninhaberin hat zu Erwerbszwecken die Fußballsendungen wissentlich und willentlich einem neuen Publikum eröffnet, das ohne die Übertragung in dem Lokal so nicht in den Genuss der Fußballübertragung gekommen wäre. Bei dem Personenkreis, bestehend aus den Mitgliedern des Dartclubs und der Skatrunde, handelt es sich allerdings nicht um eine Öffentlichkeit. …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2015, 343-347 (Urteil vom 20.01.2015, 11 U 95/14)

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