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K&R 2024, 764
BVerwG 
Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Rundfunkbeitrag (Beschluss vom 03.09.2024, 6 AV 2.24)

Führt die Rechtsfolge des § 52 Nr. 3 S. 2 VwGO nicht weiter, da der Kläger im Zuständigkeitsbereich einer sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstreckenden Behörde über mehrere Wohnsitze in unterschiedlichen Gerichtsbezirken verfügt, bestimmt sich die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 52 Nr. 3 S. 3 i. V. m. Nr. 5 VwGO. (Leitsatz des Gerichts)

BVerwG, K&R 2024, 764 (Beschluss vom 03.09.2024, 6 AV 2.24)

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