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K&R 2017, 738
OLG Hamm 
Handyverbot im Fahrzeug auch bei Mobilfunkgeräten ohne SIM-Karte (Beschluss vom 08.06.2017, 4 RBs 214/17)

Die Frage, ob ein Mobilfunkgerät ohne eingelegte SIM-Karte der Regelung des § 23 Abs. 1 a StVO unterfällt ist obergerichtlich hinreichend dahin geklärt, dass sie zu bejahen ist. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Hamm, K&R 2017, 738-739 (Beschluss vom 08.06.2017, 4 RBs 214/17)

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