Internetverbot zulässige Weisung für Bewährungszeit (Beschluss vom 10.11.2015, 1 Ws 507/15, 1 Ws 508/15)
Einem wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilten Straftäter kann im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung gestützt auf § 56 c Abs. 1 StGB ein “Internetverbot” als Weisung erteilt werden. Diese stellt jedenfalls dann keine unzumutbaren Anforderungen an die Lebensführung des Verurteilten, wenn hiervon eine für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme unerlässliche Internetnutzung ausgenommen wird. …
OLG Hamm, K&R 2016, 129-133 (Beschluss vom 10.11.2015, 1 Ws 507/15, 1 Ws 508/15)
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