Irreführende Werbung mit kostenloser Selbstauskunft zu personenbezogenen Daten (Urteil vom 04.04.2019, 29 U 3905/18)
Die Werbung auf der Website versteht der angesprochene Verkehr dahingehend, dass die über sie zu beziehende Selbstauskunft der Antragstellerin insbesondere zur Vorlage bei Vermietern und Arbeitgebern geeignet sei. Dieser dargestellte Vorteil der Geeignetheit der Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO besteht in dieser Art nicht, sondern hat mit Sinn und Zweck einer Selbstauskunft nach dieser Vorschrift schlicht nichts zu tun. …
OLG München, K&R 2019, 518-522 (Urteil vom 04.04.2019, 29 U 3905/18)
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