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K&R 2016, 60
OLG Hamm 
Irreführende Angabe über Lieferumfang durch Produktfoto (Urteil vom 04.08.2015, 4 U 66/15)

Irreführende Werbung auf der Internetplattform “a.” für Sonnenschirme durch blickfangmäßige Abbildung eines Sonnenschirmes inklusive der zur Beschwerung des Schirmständers erforderlichen Betonplatten, obwohl diese Platten tatsächlich nicht zum Lieferumfang gehören. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Hamm, K&R 2016, 60-62 (Urteil vom 04.08.2015, 4 U 66/15)

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