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K&R 2020, 220
BGH 
Irreführende Werbung mit IVD-Gütesiegel (Urteil vom 04.07.2019, I ZR 161/18)

a) Eine Irreführung liegt nicht (mehr) vor, wenn sich das Verkehrsverständnis mit der Folge geändert hat, dass die beanstandete Angabe den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

BGH, K&R 2020, 220 (Urteil vom 04.07.2019, I ZR 161/18)

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