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K&R 2017, 206
OLG München 
Kein AGB-Verstoß durch Klausel zu Mobilfunk-Datenautomatik (Urteil vom 08.12.2016, 29 U 668/16)

Eine Klausel in einem Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen, die zum Gegenstand hat, dass nach Verbrauch des jeweils im Tarif enthaltenen Inklusiv-Datenvolumens pro Abrechnungszeitraum höchstens dreimal automatisch weitere 100 MB zum Preis von 2 € in Anspruch genommen werden können, unterliegt gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle. (Leitsatz des Gerichts)

OLG München, K&R 2017, 206-207 (Urteil vom 08.12.2016, 29 U 668/16)

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