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K&R 2025, 195
Schleswig-Holsteinisches OLG 
Kein Anspruch aus Cyber-Versicherung wegen falsch beantworteter Risikofragen (Beschluss vom 14.10.2024, 16 U 63/24)

Der Klägerin stehen aus der Cyber-Versicherung wegen des Schadensfalles keine Entschädigungsansprüche zu, weil die Beklagte den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten hat. Die Risikofragen vor Abschluss des Vertrags wurden von der Klägerin objektiv falsch beantwortet. (Leitsatz der Redaktion)

Schleswig-Holsteinisches OLG, K&R 2025, 195-199 (Beschluss vom 14.10.2024, 16 U 63/24)

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