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K&R 2019, 283
LG Düsseldorf 
Kein Anspruch auf Herausgabe eines E-Mail-Verteilers (Urteil vom 04.10.2018, 25 S 22/18)

Zwar ist der Verwalter verpflichtet, auf Verlangen eine Liste der Wohnungseigentümer mit Namen und Anschrift zu übergeben. Den klagenden Wohnungseigentümern steht jedoch kein Anspruch auf Herausgabe einer Liste mit den E-Mail-Adressen der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zu. (Leitsatz der Redaktion)

LG Düsseldorf, K&R 2019, 283-284 (Urteil vom 04.10.2018, 25 S 22/18)

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