Keine Anwendung des NetzDG bei Beleidigung über Messenger-Dienst (Beschluss vom 30.04.2018, 03 O 430/17)
Im vorliegenden Fall geht es um Rechtsverletzungen, die jeweils durch den “Messenger” der Beteiligten nur zwischen jeweils zwei Personen begangen wurden. Eine über dieses Verhältnis von Sender und Empfänger hinausgehende Wirkung, die eine “Öffentlichkeit” begründen würde, ist nicht erkennbar. Für die hier streitgegenständliche Nutzung des Messengers, zur Übermittlung beleidigender Inhalte ist der Anwendungsbereich des § 1 Abs.…
LG Frankfurt a. M., K&R 2018, 420-423 (Beschluss vom 30.04.2018, 03 O 430/17)
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