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K&R 2025, 358
OVG Nordrhein-Westfalen 
Keine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei E-Mail-Kommunikation (Beschluss vom 20.02.2025, 16 B 288/23)

Personenbezogene Daten dürfen elektronisch auch ohne eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ohne Vorliegen einer spezialgesetzlichen Vorschrift übermittelt werden. Ein Nachweis für eine Gefährdung der übermittelten Daten im konkreten Fall wurde nicht erbracht. (Leitsatz der Redaktion)

OVG Nordrhein-Westfalen, K&R 2025, 358-360 (Beschluss vom 20.02.2025, 16 B 288/23)

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