Kein Schadensersatz nach MFM-Sätzen bei kostenloser Foto-Lizenzierung (Beschluss vom 07.12.2015, 24 U 111/15)
Der Schadensersatzanspruch wegen fehlender Urheberbenennung am Bild ist vorliegend nicht an den MFM-Sätzen zu orientieren. Die vom Kläger unstreitig eröffnete Möglichkeit der unentgeltlichen Lizenzierung des betroffenen Fotos unter bloßer Urheberbenennungspflicht weist stark darauf hin, dass der Kläger im Verletzungszeitraum das streitgegenständliche Foto gerade nicht zu den MFM-Sätzen tatsächlich lizenzieren konnte und lizenziert hat. …
KG Berlin, K&R 2016, 125-128 (Beschluss vom 07.12.2015, 24 U 111/15)
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