Kein Unterlassungsanspruch gegen Pressemitteilung des Gerichts (Beschluss vom 14.09.2020, 20 L 1781/20)
Der Antragsteller kann weder verlangen, dass die Pressemitteilung des Amtsgerichts nicht weiterverbreitet wird, noch, dass sie von der Internetseite des Gerichts entfernt wird, noch, dass hierzu mündliche Erklärungen gegenüber Medienvertretern unterbleiben. Denn 776die Pressemitteilung sowie mündliche Erklärungen entsprechenden Inhalts zu der Anklageerhebung gegen den Antragsteller sind nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht rechtswidrig. …
VG Düsseldorf, K&R 2020, 775-779 (Beschluss vom 14.09.2020, 20 L 1781/20)
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